Ihre Verantwortung


Ihre Verantwortung

Seit Geltung der DS-GVO sind Verstöße gegen Datenschutzrecht mit Geldbußen bedroht, die „in jedem Einzelfall wirksam verhältnismäßig und abschreckend“ (Art. 83 Abs. 1 DS-GVO) sein müssen. Gleichzeitig ist das Ermessen für die Aufsichtsbehörden entfallen, ob und gegebenenfalls wie Datenschutzverstöße geahndet werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Geschäftsführer jetzt tätig werden müssen, um ihren Sorgfaltspflichten zu genügen. Datenschutzverstöße stellen eine ernsthafte Gefahr für ein Unternehmen und den Wert Ihres Unternehmens dar. Wir beraten und helfen Ihrem Unternehmen diese Risiken zu finden, zu bewerten und zu minimieren.
Mit betriebswirtschaftlichem Blick auf den effizienten Einsatz von Mitteln.